Datenschutz muss sein, aber mit Augenmaß

Ärzte brauchen Rechtssicherheit in der Patientenversorgung

"Die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte verstehen sich als Partner in einem Netzwerk von Hausärzten, Fachärzten anderer Disziplinen, Klinikärzten und Gesundheitsdienstleistern, die gemeinsam zum Wohl ihrer Patienten beitragen", erklärt der Berufsverbandvorsitzende Dr. Albert Beyer. "Zurzeit müssen wir allerdings Irritationen bei der Kommunikation in diesen Netzwerken feststellen, weil die ungeklärte Auslegung der neuen Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) zu erheblichen Unsicherheiten im Umgang mit Patientendaten geführt hat."
Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt ist ein hohes und unverzichtbares Gut. Der sorgsame Umgang mit Patientendaten gehört zum traditionellen Selbstverständnis der Ärzteschaft, was in der ärztlichen Schweigepflicht einen beredeten Ausdruck findet. "Dem Datenschutz wird in unserem Gesundheitssystem viel Aufmerksamkeit gewidmet", sagt Dr. Beyer. "Zurzeit sehen wir Ärzte uns allerdings bei aller Anerkennung von Datenschutzinteressen unserer Patienten damit konfrontiert, dass die DSGVO Spielräume für völlig überzogene Interpretationen bietet, die eine sinnvolle und erforderliche Kommunikation im Rahmen einer Therapie gefährdet."
Die Zusammenarbeit von verschiedenen an der Krankenversorgung beteiligten Institutionen und Personen lebt von einem sachbezogenen Informationsaustausch, von dem der Patient profitiert. Dieser muss weiterhin unbehelligt von vermeidbaren bürokratischen Vorschriften und rechtlichen Unsicherheiten möglich sein. Deshalb unterstützt der Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) die Resolution der Berufsverbände im Rahmen ihrer Sitzung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 22. Juni 2018.
Darin weisen die beteiligten Ärzte darauf hin, dass die interprofessionelle und fachübergreifende Zusammenarbeit eine zwingende Voraussetzung für die hohen medizinischen Therapiestandards in Deutschland darstellt. Dr. Beyer stellt klar: "Wir fordern die Politik auf, einer denkbaren Abmahnwelle im Gesundheitswesen möglichst schnell durch ein bereits avisiertes Gesetz zum Schutz vor missbräuchlichen Auslegungen der DSGVO entgegen zu treten".