Fischen im Trüben

Ohne Dokumentation keine Evaluation

Die Verpflichtung, die im Rahmen des Krebsfrüherkennungs-Register-Gesetzes (KFRG) neu organisierten Vorsorgemaßnahmen zu dokumentieren, wird vorläufig ausgesetzt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 05.12.2019 beschlossen. Der Grund: Die technischen Voraussetzungen zur Dokumentation können nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Betroffen ist insbesondere das laufende Programm zur Früherkennung von Darmkrebs, das jetzt bis auf Weiteres nicht evaluiert werden kann.
"Präventionsmaßnahmen können nur weiterentwickelt und verbessert werden, wenn die erreichten Effekte dokumentiert und analysiert werden", erklärt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen (bng). "In Deutschland wird seit Jahren das weltweit größte Darmkrebsvorsorge-Register geführt. Die Analyse der dort erfassten Daten aus den Praxen der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte belegen unter anderem den Erfolg der Vorsorge-Koloskopie und rechtfertigen das aufwändige Screening-Programm als effektive Maßnahme, um Darmkrebs zu verhindern."
Die gesetzlichen Krankenkassen haben immer wieder in Verhandlungen betont, dass sie es nicht als ihre Aufgabe sehen, qualitätssichernde Maßnahmen und Versorgungsforschung adäquat zu unterstützen. In diesbezüglichen Verhandlungen hatten die Magen-Darm-Ärzte Vorschläge entwickelt, die Qualitätsdokumentation auf alle Koloskopien auszuweiten und die bestehende, gut funktionierende Dokumentation fortzuführen.
"Die Erfassung in unserem international viel beachteten Darmkrebsvorsorge-Register ist lahmgelegt und wichtige Erkenntnisse im Kampf gegen eine Krebserkrankung, die bei effektiver Vorsorge verhindert werden kann, gehen verloren", so Dr. Beyer. "Das ist unserer Meinung nach ein massives Organisationsversagen des G-BA, der nach mehr als einem Jahr nicht in der Lage war, seinen eigenen Beschluss zur Evaluation des modifizierten Darmkrebsvorsorgeprogramms umzusetzen bzw. die Umsetzung zu veranlassen."